Tennishallen – Ausnahmeregelung


Ab 07. November 2020 ist das Tennisspielen in den Hallen aufgrund der vom Land Berlin erlassenen 11. Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung nicht mehr gestattet.

Eine Ausnahmeregelung gilt gemäß Artikel 1, Pkt. 1, § 5b, 7a) der Infektionsschutzverordnung für Bundes- und Landeskaderathleten sowie Berufssportler.  Da unser Verein Landeskader- und Berufsspieler vorzuweisen hat, gilt für diesen Personenkreis die Ausnahmeregelung, in unseren Tennishallen unter den geltenden Hygienevorschriften trainieren zu dürfen.

 

gez. Der Vorstand