Die aktuelle 10. Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung vom 29.10.2020 ist veröffentlicht und gilt ab 02. November. Daraus ergibt sich aus § 5 Abs. 7 für den Spielbetrieb im Tennissport vom 02.11. – 30.11.2020, dass Tennis als Individualsportart nur als Einzel kontaktlos unter strikter Einhaltung des Mindestabstandes (> 1,5 m) und unter Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln ausgeführt werden darf; dies gilt für Hallen- und für Freiplätze. Die Winter-Verbandsspiele werden für diesen Zeitraum ausgesetzt.
Bitte beachten Sie, dass wir die Umkleide- und Duschräume geschlossen halten müssen, ebenso wie unsere Vereinsräumlichkeiten und die Gastronomie!
Wir bitten alle Tennissportler, sich an diese neuen Regelungen strikt zu halten und auch die in der Tewshalle angebrachten Verhaltensmassnahmen einzuhalten, um so aktiv mitzuhelfen, die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, bzw. einzudämmen.
Stand: 01.11.2020