Änderungen bei den Corona-Testregelungen für jugendliche Hallenspieler


Mit Wirkung ab dem 18.12.2021 tritt die 4. Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung in Kraft und hat für den Sport in gedeckten Hallen folgende Auswirkugen:

 

Schüler /-Innen unter 18 Jahren benötigen während der Schulferien ebenfalls einen negativen Test, ein Schülerausweis reicht als Nachweis nicht aus.

 

Die in den öffentlichen Medien komunizierten Absichten, dass es Testerleichterungen (Aufhebung der Testpflicht) für Personen mit sog. „Boosterimpfung“ gibt, ist in der Verordnung des Landes Berlin nicht enthalten.

 

Die Gesundheitsminister /-Innen von Bund und Ländern haben sich zwar auf Erleichterungen der Corona-Regelungen für Geimpfte mit Auffrischungsimpfungen geeinigt, die konkreten Bestimmungen müssen aber von den Bundesländern umgesetzt werden.