Änderung der Corona-Testregelung für unsere Tennishallen
- Verfasst am 20. Januar 2022 von mr
Für Sporttreibende und Personen, die sich in gedeckten Sportanlagen in Berlin aufhalten, gilt weiterhin die 2G-Plus-Regelung (Plus = Test). Personen, die vollständig geimpft sind und eine Auffrischungsimpfung nachweisen können („geboosterte“ Personen) müssen keinen zusätzlichen negativen Testnachweis mehr erbringen. Dieselbe Regelung gilt bereits für den Gastronomiebetrieb.