Änderung der Corona-Testregelung für unsere Tennishallen
- Verfasst am 10. Februar 2022 von mr
Durch Inkrafttreten der vierten Änderung der 4. SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung gilt ab dem 05.02.2022:
Die zusätzliche Testpflicht nach §9a InfSchMV entfällt nicht nur für „geboosterte“ Personen, sondern auch für die nachfolgenden Personengruppen:
- frisch geimpfte Personen (einschließlich frisch geimpfte Genesene) für 3 Monate
- frisch genesene Personen (einschließlich frisch genesene Geimpfte) für 3 Monate
Die 2 G-Regelung für das Spielen in unseren Tennishallen gilt weiterhin.