Änderung der Corona-Testregelung für unsere Tennishallen


Durch Inkrafttreten der vierten Änderung der 4. SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung gilt ab dem 05.02.2022:

Die zusätzliche Testpflicht nach §9a InfSchMV entfällt nicht nur für „geboosterte“ Personen, sondern auch für die nachfolgenden Personengruppen:

  1. frisch geimpfte Personen (einschließlich frisch geimpfte Genesene) für 3 Monate
  2. frisch genesene Personen (einschließlich frisch genesene Geimpfte) für 3 Monate

Die 2 G-Regelung für das Spielen in unseren Tennishallen gilt weiterhin.